Selbstbestimmung der Daten:
Das Grundrecht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten man preisgibt und wie diese verwendet werden. Hierbei ist Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 2 (Persönlichkeitsrecht) des Grundgesetzes relevant. Diese ermöglichen die Kontrolle über Speicherung und Verarbeitung der eigenen Daten.
Datenschutzrichtlinien:
Hier sind die zentralen Prinzipien der DSGVO:
- Transparenz: Betroffene müssen über die Nutzung ihrer Daten informiert werden
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden
- Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie unbedingt notwendig
- Recht auf Löschung: Betroffene können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden
- Einwilligung: Verarbeitung persönlicher Daten erfordert die Zustimmung der Betroffenen
Automatisierte Datenanalyse
Chancen:
- Effizienzsteigerung
- Große Datenmengen können schnell und präzise analysiert werden (z.B. KI)
- Personalisierung
- Individuelle Angebote (z.B. personalisierte Werbung)
- Innovationen
- Förderung neuer Technologien durch Datenmengen (z.B. KI)
- Problemlösung
- Analyse gesellschaftlicher Herausforderungen (z.B. Umweltdaten)
- Kostenersparnis
- Automatisierung reduziert Arbeitsaufwand
=> Datenanalyse kann Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft voranbringen
Risiken:
- Datenmissbrauch
- Sammlung und Verkauf von Daten ohne Zustimmung
- Diskriminierung
- Algorithmen können Vorurteile enthalten (z.B. Diskriminierung bei Bewerbungsverfahren)
- Verlust von Privatsphäre
- Überwachung durch bspw. Gesichtserkennung
- Fehlinterpretationen
- Falsche Rückschlüsse aus Daten
- Abhängigkeit von Technologie
- Blindes Vertrauen in Software
=> Missbrauch und Kontrollverlust gefährden persönliche Freiheiten und Rechte